Der Termin, zu dem die Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung in den Unternehmen der Mitgliedsländer umgesetzt sein müssen, naht mit Riesenschritten: Am 25. Mai nächsten Jahres endet die zweijährige Übergangsfrist. Wenn Sie einen Clouddienst zum Speichern von Unternehmensdaten verwenden, sollten Sie daher umgehend prüfen, ob dieser mit den neuen Bestimmungen vereinbar ist. Auf jeden Fall auf der sicheren Seite sind Sie mit der MSUcloud, denn deren Server werden von unseren Mitarbeitern  betreut und liegen in Deutschland – garantiert!

Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, haben wir uns etwas ausgedacht: Bei Beauftragung bis zum 30.09.2017 schenken wir Ihnen die Einrichtungsgebühren in Höhe von 29,- EUR!

Mehr Infos zu MSUcloudstore finden Sie hier: www.msucloud.biz/msucloudstore/

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